Unsere Umweltpolitik führt aus, nach welchen Grundsätzen und Leitlinien wir bei TIEFGRÜN im Hinblick auf unsere Umweltleistung arbeiten wollen.
Wir sind uns unseres Einflusses auf die Umwelt und das globale Klima bewusst und nehmen unsere Verantwortung als Unternehmen und als individuelle Menschen sehr ernst. Neben der sozialen Verantwortung und dem nachhaltigen ökonomischen Handeln, kommt der Verpflichtung zum Schutz der Umwelt in unserem Unternehmen und bei unseren Tätigkeiten eine wesentliche Bedeutung zu. Dies gilt intern wie auch in der Zusammenarbeit mit Kund:innen und Lieferant:innen:
(1)
Die Tätigkeiten unseres Unternehmens werden – unter aktiver Einbeziehung der Mitarbeitenden – grundsätzlich so geplant und ausgeführt, dass natürliche Ressourcen geschont, schädliche direkte und indirekte Umweltauswirkungen vermindert und dadurch Umweltbelastungen verhindert werden.
(2)
Eine wesentliche Grundlage unseres Umweltmanagementsystems bildet die Einhaltung aller, die Tätigkeiten des Unternehmens betreffenden, gesetzlichen Pflichten und sonstigen bindenden Verpflichtungen. Wir halten uns regelmäßig über die geltenden Rechtsverpflichtungen auf dem aktuellen Informationsstand und passen die Vorgaben an unser Umweltmanagementsystem entsprechend an.
(3)
Um dies zu gewährleisten, wird das Umweltwissen und das Umweltbewusstsein der Mitarbeitenden durch regelmäßige interne Informationen und durch Schulungen gefördert. So werden die Mitarbeitenden auch über die betrieblichen Tätigkeiten hinaus zu einem verantwortungsvollen Handeln motiviert.
(4)
Wir verpflichten uns zur fortlaufenden Verbesserung der Umweltleistung und des Umweltmanagementsystems im Unternehmen. Hierfür legen wir Ziele fest und schreiben die Programme zu deren Umsetzung fort. Die notwendigen personellen und finanziellen Mittel stellen wir zur Verfügung und übernehmen die Verantwortung für die Erfüllung der gesetzten Ziele. Die dazu nötigen organisatorischen Strukturen haben wir implementiert.
(5)
Zur Messung und Überwachung der Umweltleistung werden Leistungsindikatoren festgelegt und öffentlich zugänglich gemacht.
(6)
Wir wirken im Rahmen unserer Möglichkeiten auf unsere Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen ein, nach gleichwertigen Grundsätzen zu verfahren und bevorzugen bei der Beschaffung Produkte, die unter umweltschonenden Grundsätzen hergestellt wurden, bzw., die bei und nach ihrem Gebrauch zu möglichst geringen Umweltbelastungen führen.